Horror - aber bitte richtig.

Hausordnung

Unsere Horror-Veranstaltung Western Nightmare kann nur gelingen, wenn der Horror Teil der Unterhaltung bleibt und nicht Teil der Wirklichkeit wird. Dafür braucht es einige Regeln, an die sich alle Gäste halten.

 

Der Zutritt.

Kinder und Jugendliche dürfen grundsätzlich nicht zur Veranstaltung. Wir haben zu deren Schutz freiwillig eine Altersbeschränkung beschlossen. Wir kontrollieren sehr genau und sprechen bei Zuwiderhandlung einen Hausverweis oder ein Hausverbot aus.

 

Das Gelände.

Du kannst dich bei uns frei bewegen und hast keinen Zeitdruck.

Auf rund 5.000 qm Trail-Fläche erwarten dich das blanke Entsetzen, verstörende Eindrücke und widerliche Szenen.

Der Vorplatz mit 2.000 qm ist deine „Safe-Zone“, hier bist du sicher. Hier kannst du dich erholen, hier gibt es Getränke und Nervennahrung.

Aus technischen, operativen oder sonstigen Gründen können Teile des Geländes und der Live-Acts geändert, entfernt oder geschlossen werden oder zu bestimmten Zeiten nicht zugänglich sein.

 

Das Catering – 18 Uhr bis 0.30 Uhr.

Auf dem Vorplatz gibt es Hütten, an denen du Essen und Trinken abholen kannst.

Deine Verzehrbons holst du dir an unseren 4 Kassen, du kannst bei uns mit Bargeld oder Karte bezahlen – die EC-Karten sind uns aus Sicherheitsgründen lieber.

Wir sind nicht nur ein Event-Gelände, sondern auch ein konzessionierter und behördlich kontrollierter Gastronomiebetrieb. Wir investieren Ideen, Arbeit und Geld, um euch ein möglichst breites gastronomisches Angebot anzubieten. Wie jeder andere Gastrobetrieb lehnen wir es daher ab, dass unsere Gäste auf unserem Gelände mitgebrachte Getränke, Snacks, Süßwaren und Speisen verzehren. Gäste, die diese Regelung nicht akzeptieren, müssen damit rechnen, dass wir unserem Hausrecht Gebrauch machen und ihnen den Zutritt zu unserem Gelände verwehren.

Dies gilt insbesondere auch für den Parkplatz. Gäste, die sich auf dem Parkplatz vor allem alkoholischen Getränken versorgen (sog. Vorglühen), wird der Zutritt u.U. verwehrt.

 

VIP-Tickets.

Für unsere VIP gibt es das leckere Büffet von 19 bis 22 Uhr, die Getränke sind im Preis inbegriffen. Der Bereich ist beheizt.

 

Das Mitbringen.

  1. Das Mitbringen von Tieren ist untersagt
  2. Das Mitbringen von Waffen jeglicher Art, Feuerwerkskörpern, scharfen oder spitzen Gegenständen, von denen in irgendeiner Weise Gefahr ausgeht, ist untersagt. Für das Gelände gilt darüber hinaus ein Mitnahmeverbot von sperrigen oder übergroßen Gegenständen, z. B. Sporttaschen, Koffern u. Ä.
  3. Das Mitbringen von Gegenständen, die geeignet sind, den Betriebsablauf zu stören, ist untersagt.
  4. Für mitgebrachte Garderobe und sonstige mitgebrachte Gegenstände jedweder Art übernehmen wir keine Haftung, weder bei Verschmutzung noch bei Verlust oder Beschädigung.
  5. Die Nutzung von Skateboards, Inlineskates, Fahrrädern, E-Scootern, Segways und Tretrollern ist untersagt.

 

Das Verhalten.

  • Personen, die stark alkoholisiert oder unter Einfluss von Drogen/Rauschmitteln das Geländes betreten, werden des Geländes verwiesen. Gleiches gilt für Personen, die innerhalb des Geländes illegale Rauschmittel konsumieren oder verkaufen. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückerstattung bereits gezahlter Eintrittsgelder.
  • Personen, die in irgendeiner Weise die Einrichtung oder andere Bestandteile des Geländes beschädigen, grob verschmutzen, demontieren oder entfernen, werden des Geländes verwiesen. Die Geltendmachung von daraus resultierenden Schadensersatz-ansprüchen behalten wir uns vor.
  • Gleiches gilt für Personen, die andere Personen belästigen, bedrohen, gefährden, verletzen oder die Veranstaltung stören. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückerstattung bereits gezahlter Eintrittsgelder.
  • für Personen- und Sachschäden (Verletzungen, Unfälle, verschmutzte Kleidung etc.) infolge von Unachtsamkeit, Eigen- oder Fremdverschulden durch Dritte wird keine Haftung übernommen.
  • Müllbehälter sind in ausreichender Zahl vorhanden, diese sind zu nutzen
  • Sanitäter und Security sind für unsere Gäste da, sie helfen gerne. Ihren Anweisungen ist unbedingt Folge zu leisten.
  • Es ist nicht gestattet, ohne Erlaubnis der Geschäftsleitung auf dem Gelände Waren und Eintrittskarten zu verkaufen, zu musizieren, Drucksachen zu verteilen oder Werbeaktionen und Sammlungen durchzuführen.

 

Liebe Gäste, auch in Ihrem Interesse führen erhebliche Verstöße gegen unsere Hausordnung, also gegen das allgemeine gute Benehmen, grundsätzlich zu einer Verwarnung oder zu einem Hausverbot; hierzu zählen insbesondere

  • Verstöße gegen die oben genannten Verhaltensregeln
  • die Androhung und Anwendung von körperlicher Gewalt
  • mutwillige Sachbeschädigung
  • Diebstahl
  • Randalieren
  • Beschimpfen oder Beleidigen von Personal und Aufsichtspersonen sowie anderen Besuchern
  • Verunreinigen des Geländes und der Kulissen

 

Die Hausordnung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.

01.03.2023 Festspiele Burgrieden GmbH

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