Was es über unsere Tickets zu wissen gibt
AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Veranstaltung „Western Nightmare“
der Festspiele Burgrieden GmbH in Ergänzung der AGB der Reservix
1. Geltungsbereich der AGB
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Lieferungen und Leistungen Festspiele Burgrieden GmbH im Zusammenhang mit dem Verkauf und der Lieferung von Eintrittskarten (Tickets), Gutscheinen oder Merchandise-Artikeln und treten neben die sonstigen AGB (inklusive Hausordnung). Im Falle von sich widersprechenden AGB, haben diese AGB Vorrang.
Besonderheiten
Western Nightmare ist eine Veranstaltung für volljährige Personen (Ü18).
Jugendliche und Kinder erhalten keinen Zutritt, die Aufsichtspflicht kann nicht übertragen werden.
Die Veranstaltungen Western Nightmare sind nicht barrierefrei, die Besucher laufen über das Gelände.
Es gibt keine Platzkarten, die Sitzplätze auf der Tribüne des Theaters sind nicht nutzbar.
Anlass nur mit Online-Tickets (Papierform oder digital), es gibt keine Abendkasse.
Die Veranstaltung beinhaltet verstörende, ekelerregende und schockierende Szenen und Kulissen.
Einlösung/ Befristung von Gutschein-Leistungen
Gutscheine, die z.B. für ein anderes Programm der Festspiele Burgrieden (z.B. Winnetou) gebucht wurden, können auch bei einer Veranstaltung Western Nightmare genutzt werden.
Es besteht kein Anspruch auf den Besuch einer bestimmten Veranstaltung oder auf einen bestimmten Platz; vielmehr hängt die Teilnahme davon ab, ob für die betreffende Veranstaltung noch freie Kapazitäten zur Verfügung stehen. Daher empfehlen wir die Einlösung der Ticket-Gutscheine bis Mitte Mai des betreffenden Jahres.
Gutscheine können nur telefonisch oder online eingelöst werden, halten Sie hierzu den Gutschein-Code bereit; es erfolgt keine Einlösung an der Vorverkaufsstelle. Es gibt keine Abendkasse.
Die Ticket-Gutscheine haben eine Gültigkeit von 3 Jahren ab Ausstellungsdatum, sofern auf dem Gutschein keine abweichende Einlösefrist aufgedruckt ist oder eine anderweitige schriftliche Vereinbarung über den Zeitraum der Einlösung getroffen wurde.
Es erfolgt keine Barauszahlung; eventuell entstehende Differenz- / Guthabenbeträge können ausschließlich mit Ticketkäufen verrechnet werden. Verlorene gegangene Gutscheine/-Codes können nicht ersetzt werden. Der Kunde ist verpflichtet, den Gutschein vor der Vervielfältigung durch Dritte geschützt aufzubewahren. Bei Verlust und/oder Missbrauch des Gutscheins durch den Kunden besteht kein Anspruch des Kunden auf Besuch der Veranstaltung oder Erstattung des aufgedruckten Wertes.
2. Absage von Veranstaltungen, Zuweisung anderer Plätze
Grundsätzlich gilt: die Veranstaltung findet bei jedem Wetter statt.
2.1 Muss eine Veranstaltung (z.B. bei extremen Witterungsbedingungen) vor Beginn abgesagt werden, bestehen folgende Regelungen:
Mit Ihren Eintrittskarten können Sie eine andere Western Nightmare Veranstaltung besuchen. Voraussetzung jedoch ist, dass Sie sich an der Abendkasse des gleichen Tages eine Eintrittskarte für die gewünschte Veranstaltung aushändigen lassen.
Sollten Sie keine andere Veranstaltung besuchen können, so müssen Sie Ihre Eintrittskarten an die Festspiele Burgrieden GmbH, Am Flugplatz 29, 88483 Burgrieden binnen 14 Tagen zurückschicken. Sie erhalten dann einen Umtauschgutschein mit einjähriger Gültigkeit. Eine Barauszahlung oder Erstattung ist grundsätzlich nicht möglich. Muss eine laufende Veranstaltung abgebrochen werden, so besteht kein Anspruch auf Erstattung des Eintrittspreises oder der Besuch einer anderen Veranstaltung.
2.2 Festspiele Burgrieden behalten sich das Recht vor, Elemente oder Anlagen / Kulissen aus technischen, betrieblichen oder anderen Gründen ohne vorherige Benachrichtigung zu ändern, zu schließen oder zu entfernen. In solchen Fällen kann keine Rückerstattung des Eintrittspreises erfolgen.
2.3 Festspiele Burgrieden behalten sich darüber hinaus vor, dem Karteninhaber auch aus sonstigen Gründen einen anderen Platz zuzuweisen.
3. Verhalten bei den Festspielen Burgrieden
3.1 Für das Verhalten bei den Festspielen Burgrieden gilt die Hausordnung, die am Eingang zu den Festspielen aushängt.
3.2 Die Hausordnung und die Weisungen der Ordnungskräfte sind zu beachten. Bei einer Missachtung kann – ungeachtet sonstiger Ansprüche – ein sofortiges Verlassen der Festspiele Burgrieden angeordnet werden.
3.3 Das Mitbringen von pyrotechnischen Gegenständen, Fackeln, Wunderkerzen, Waffen und ähnlichen gefährlichen Gegenständen sowie Regenschirmen ist untersagt. Die Benutzung von lärmendem Spielzeug (z.B. Plastikpistolen etc.) ist untersagt. Bei Nichtbeachtung dieses Verbots kann der Verweis vom Festspielgelände erfolgen. Der Veranstalter ist berechtigt, Gegenstände der vorgenannten Art vorläufig in Verwahrung und in Besitz zu nehmen.
3.4 Das Rauchen ist nur in dafür ausgewiesenen Orten gestattet.
3.5 Videoaufzeichnungen (egal mit welchem elektronischen Gerät) und Fotografieren sind gestattet, sofern diese geräuschlos erfolgen und die übrigen Besucher nicht stören.
3.6 Gegenstände, die geeignet sind, die Vorstellung zu stören (z. B. Handys, elektronische Uhren) sind vor Veranstaltungs-beginn auszuschalten.
3.7 Besucher können aus der laufenden Veranstaltung verwiesen werden, wenn sie diese stören oder andere Besucher belästigen. Ihnen kann auch der Zutritt verweigert werden, wenn Anlass zur entsprechenden Befürchtung besteht. Darüber hinaus können die Festspiele Burgrieden gegenüber diesen Personen ein Hausverbot aussprechen. Der Eintrittspreis wird in diesen Fällen nicht erstattet.
3.8 Das Mitbringen von Haustieren ist generell untersagt, dies gilt für alle Veranstaltungen auf dem Gelände.
3.9 Bei unseren Vorstellungen werden Knalleffekte durch Schreckschusswaffen oder Pyrotechnik erzeugt. Es werden mehrere Schüsse und Knallgeräusche auch hintereinander in unterschiedlicher Lautstärke und mit unterschiedlicher Entfernung zu den Gästen abgegeben. Wir bitten um Beachtung.
3.10 Hinweis für Allergiker: bei der Veranstaltung kommt es ggf. zum pyrotechnischen Einsatz von Blütenstaub (Bärlapp) und
Mehl. Desweiteren können Pferde und Hunde sowie Greifvögel eingesetzt werden. Der Besuch der Veranstaltung erfolgt
auf eigenes Risiko.
4. Beginn / Einlass, VIP, Catering
4.1 Das Gelände wird zwei Stunden vor der Veranstaltung geöffnet. Der Vorplatz, der gastronomische Bereich sowie die Toiletten sind barrierefrei von 18 Uhr bis 0:30 Uhr zugänglich.
4.2 Der sogenannte Horror-Trail beginnt um 20 Uhr und endet um 24 Uhr.
4.3 VIP. Für VIP-Karteninhaber steht ein abgegrenzter, beheizter Bereich mit Sitzplätzen zur Verfügung. Das VIP-Ticket beinhaltet freie Getränke (ohne Spirituosen) sowie ein reichhaltiges Büffet (19 Uhr bis 22 Uhr). Speisen und Getränke dürfen nicht an andere Personen weitergegeben werden.
4.4. Speisen und Getränke dürfen nicht mit auf den Trail genommen werden, es besteht Verletzungsgefahr.
4.5. Beim Catering ist cash oder Kartenzahlung möglich.
5. Rucksäcke, Taschen, Deos, Sprayflaschen und gefährliche Gegenstände etc
Rucksäcke, Taschen, Flaschen, Getränke, Speisen, Deodorants, Parfüm, sperrige oder gefährliche Gegenstände dürfen nicht auf das Gelände mitgebracht werden. Das Einlasspersonal und Security überprüfen die Besucher und die Kleidung stichprobenartig.
Für alle mitgebrachten Gegenstände haften wir nicht, auch nicht bei Verlust, Verschmutzung oder Beschädigung.
6. körperliche und geistige Voraussetzungen für einen Besuch
Für den Besuch der Veranstaltung sollten Sie geistig und körperlich gesund sein. Unser Gelände ist nicht vollständig barrierefrei und kann weder mit Krücken noch Rollstuhl oder Rollator betreten werden. Bei Epilepsie, Herzkrankheiten, Klaustrophobie, Atemproblemen, bei allen sonstigen körperlichen und geistigen Einschränkungen oder bei Schwangerschaft raten wir ab, Western Nightmare zu besuchen.
Alkoholisierten Gästen oder Gästen, die unter Drogeneinfluss oder Einfluss von sonstigen berauschenden Mitteln stehen, ist der Zutritt nicht gestattet! Die gekauften Tickets verlieren ersatzlos ihre Gültigkeit und die Betreffenden werden des Geländes verwiesen.
7. Eintrittskarten, Buchungsbedingungen, Personalausweis
Die Eintrittskarten sind ausschließlich online unter www.western-nightmare.de zu bestellen. Die Tickets können selbst ausgedruckt (print@home) oder per Post zugeschickt werden. Es gibt keine Abendkasse.
Sie gelten für den einmaligen Besuch der Western Nightmare Veranstaltung. Beim Verlassen des Geländes verliert das Ticket seine Gültigkeit. In Ausnahmefällen gestattet das Einlasspersonal das Verlassen des Geländes, z.B. um eine Jacke aus dem Auto zu holen.
Wurden trotz Altersbeschränkung Tickets von Minderjährigen erworben oder wollen Minderjährige mit einem anderweitig gekauften Ticket auf das Gelände, so wird kein Zutritt gestattet und die Erstattung des Ticketpreises ist ausgeschlossen.
Am Einlass wird das Alter der Besucher überprüft. Ein Ausweisdokument mit Lichtbild (Personalausweis, Führerschein) ist zwingend mitzuführen und mit der Eintrittskarte vorzuzeigen. Bestehen Zweifel an der Echtheit der Dokumente oder wird kein Ausweis vorgezeigt, kann der Zutritt nicht gewährt werden. Eine Erstattung des Eintrittsgeldes ist dann ausgeschlossen.
8. Fundsachen
Gegenstände aller Art, die im Bereich der Festspiele Burgrieden gefunden werden, sind beim Personal oder im Büro abzugeben. Diese werden im Büro der Festspiele bis zum Ende des jeweiligen Jahres verwahrt.
9. Haftungsbeschränkung
9.1 Die Festspiele Burgrieden, ihre gesetzlichen Vertreter oder ihre Erfüllungsgehilfen haften nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten besteht die Haftung auch bei einfacher Fahrlässigkeit, jedoch begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Ansprüche für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Kör-pers oder der Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben von vorstehenden Beschränkungen unberührt.
9.2 Für Fremdleistungen und evtl. daraus resultierenden Schäden haften nicht die Festspiele Burgrieden, sondern der jeweilige Leistungserbringer direkt.
Verweise und Links
Bei direkten oder indirekten Verweisen auf fremde Internetseiten (“Links”), die außerhalb des Verantwortungsbereiches der Festspiele Burgrieden liegen, würde eine Haftungsverpflichtung ausschließlich in dem Fall in Kraft treten, in dem die Festspiele Burgrieden von den Inhalten Kenntnis hat und es ihr technisch möglich und zumutbar wäre, die Nutzung im Falle rechtswidriger Inhalte zu verhindern. Die Festspiele Burgrieden erklären hiermit ausdrücklich, dass zum Zeit-punkt der Linksetzung keine illegalen Inhalte auf den zu verlinkenden Seiten erkennbar waren. Auf die aktuelle und zukünftige Gestaltung, die Inhalte oder die Urheberschaft der gelinkten/verknüpften Seiten haben die Festspiele Burgrieden keinerlei Einfluss. Deshalb distanzieren sie sich hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller gelinkten /verknüpften Seiten, die nach der Linksetzung verändert wurden. Diese Feststellung gilt für alle innerhalb des eigenen Internetangebotes gesetzten Links und Verweise sowie für Fremdeinträge in von den Festspielen Burgrieden eingerichteten Gästebüchern, Diskussionsforen und Mailinglisten. Für illegale, fehlerhafte oder unvollständige Inhalte und insbesondere für Schäden, die aus der Nutzung oder Nichtnutzung solcherart dargebotener Informationen entstehen, haftet allein der Anbieter der Seite, auf welche verwiesen wurde, nicht derjenige, der über Links auf die jeweilige Veröffentlichung lediglich verweist.
Urheber- und Kennzeichenrecht
Die Festspiele Burgrieden sind bestrebt, in allen Publikationen die Urheberrechte der verwendeten Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte zu beachten, von ihr selbst erstellte Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte zu nutzen oder auf lizenzfreie Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte zurückzugreifen. Alle innerhalb des Internetangebotes genannten und ggf. durch Dritte geschützten Marken- und Warenzeichen unterliegen uneingeschränkt den Bestimmungen des jeweils gültigen Kennzeichenrechts und den Besitzrechten der jeweiligen eingetragenen Eigentümer. Allein aufgrund der bloßen Nennung ist nicht der Schluss zu ziehen, dass Markenzeichen nicht durch Rechte Dritter geschützt sind! Das Copyright für veröffentlichte, von den Festspielen Burgrieden selbst erstellten Objekte bleibt allein beim Autor der Seiten. Eine Vervielfältig-ung oder Verwendung solcher Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte in anderen elektronischen oder gedruckten Publikationen ist ohne ausdrückliche Zustimmung der Festspiele Burgrieden nicht gestattet.
Rechtswirksamkeit dieses Haftungsausschlusses
Sofern Teile oder einzelne Formulierungen dieses Textes der geltenden Rechtslage nicht, nicht mehr oder nicht vollständig entsprechen sollten, bleiben die übrigen Teile des Dokumentes in ihrem Inhalt und ihrer Gültigkeit davon unberührt.
10 Anwendbares Recht, Datenschutz, Gerichtsstand
10.1 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Abkommens über den Internationalen Warenkauf (CISG).
10.2 Sämtliche vom Käufer übermittelten Daten werden von den Festspielen Burgrieden unter Einhaltung der maßgeblichen Datenschutzbestimmungen be- und verarbeitet.
Sofern innerhalb des Internetangebotes die Möglichkeit zur Eingabe persönlicher oder geschäftlicher Daten (Emailadressen, Namen, Anschriften) besteht, so erfolgt die Preisgabe dieser Daten seitens des Nutzers auf ausdrücklich freiwilliger Basis. Die Inanspruchnahme und Bezahlung aller angebotenen Dienste ist – soweit technisch möglich und zumutbar – auch ohne Angabe solcher Daten bzw. unter Angabe anonymisierter Daten oder eines Pseudonyms gestattet.
10.3 Ist der Käufer Kaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland oder ist sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, so ist der ausschließliche Gerichtsstand für alle Auseinandersetzungen aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis Burgrieden.